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Falsche Maskenatteste: Ärztin erneut verurteilt

Auch im Berufungsverfahren einer der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste ist eine Ärztin in Mannheim schuldig gesprochen worden. Die Verteidigung fordert weiter einen Freispruch.
Coronaherbst
Eine Maske liegt auf einer Wiese neben braunen Blättern. © Patrick Pleul/dpa/Symbolbild

Nach dem Schuldspruch im Berufungsverfahren gegen eine Ärztin wegen des Ausstellens von mehr als 4000 falschen Maskenattesten hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies sei noch am Dienstag nach dem Urteil geschehen, teilte der Hamburger Rechtsanwalt Ivan Künnemann der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Das Landgericht Mannheim hatte die Frau für schuldig befunden und folgte damit dem Urteil des Amtsgerichts Weinheim aus dem Januar 2023. Allerdings reduzierte das Berufungsgericht die Strafe maßgeblich auf zwei Jahre auf Bewährung. Zudem hob es das vorläufige Berufsverbot auf. Die Verteidigung fordert allerdings weiterhin einen Freispruch.

Das Amtsgericht hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen die Ärztin verhängt. Zudem ordnete es an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden - die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen hatte, wie es damals hieß.

Nach Angaben des Amtsgerichts hatten bundesweit Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. «Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme», hieß es in einer Mitteilung.

Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Anklagebehörde in Weinheim die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die Frau halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es.

Die Verteidigung hatte bereits in dem Berufungsverfahren einen Freispruch gefordert - die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe. Das Landgericht wies die weitergehenden Berufungen als unbegründet zurück, wie ein Sprecher mitteilte. Er bestätigte den Eingang der Revision der Verteidigung. Auch die Staatsanwaltschaft wollte nach eigenen Angaben einen Antrag auf Revision prüfen.

© dpa
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